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   LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04   

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https://dejure.org/2005,13253
LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04 (https://dejure.org/2005,13253)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 09.11.2005 - 2 Sa 848/04 (https://dejure.org/2005,13253)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 09. November 2005 - 2 Sa 848/04 (https://dejure.org/2005,13253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlüssigkeit einer Kündigungsschutzklage; Wirksamkeit einer Kündigung wegen eines Betriebsübergangs; Wirksamkeit einer Kündigung bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen §§ 17, 18 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

  • Judicialis

    Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.98 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen; ; KSchG §§ 17 f.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unschlüssige Klage gegen Betriebsveräußerer - Vertrauensschutz bei Massenentlassungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    Es ist richtig, dass nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes (vom 27.01.2005 - C 188/03 [Irmtraut Junk/Wolfang Kühnel] NZA 2005, 213) die Art. 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20.07.1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Massenentlassungen dahin auszulegen sind, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis ist, das als Entlassung gilt.

    Ein der Richtlinie 98/59/EG entsprechendes anderes Verständnis ist aufgrund des nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte eindeutigen Gehalts dieses Begriffes auch im Wege der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung nicht möglich (Arbeitsgericht Krefeld vom 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - DB 2005, 892 ff.; Bauer/Krieger/Powietzka DB 2005, 445 ff.; Grimm/Borck EWiR 2005, 213 f.; a. A. etwa Riesenhuber/Domröse EWS 2005, 97 ff.; Wolter AuR 2005, 135 ff.).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    In einer derartigen Situation kommt jedoch eine unmittelbare Geltung und ein darauf beruhender Anwendungsvorrang der Richtlinie nur vertikal im Verhältnis zwischen Bürgern und öffentlichen Stellen, nicht auch horizontal im Verhältnis Privater untereinander in Betracht (BAG vom 18.02.2003 - 1 ABR 2/02 - EzA § 7 Arbeitszeitgesetz Nr. 4), weswegen sich der Kläger gegenüber der Beklagten auf die Richtlinie in der vom Europäischen Gerichtshof für maßgebend angesehenen Auslegung nicht berufen kann.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.09.2003 (2 AZR 79/02 - EzA § 17 KSchG Nr. 11) - wenige Monate vor Ausspruch der streitgegenständlichen Kündigung - seine bisherige Rechtsprechung bestätigt und dabei entschieden, dass ein Verstoß des Arbeitgebers gegen § 17 KSchG nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führe; dies folge auch nicht aus einer richtlinienkonformen Auslegung der §§ 17 ff. KSchG.
  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    Demgegenüber ist es ständige und gefestigte Rechtsprechung des zuständigen Senats des Bundesarbeitsgerichts, dass unter "Entlassung" i. S. von § 17 KSchG die tatsächliche Beendigung der Beschäftigung zu verstehen ist, worauf seitens des Senats in Kenntnis der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hingewiesen worden ist (BAG vom 24.02.2005 - 2 AZR 207/04 - dok. in JURIS).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    Stützt ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gegen einen (wenn auch nur vermeintlichen) Betriebsveräußerer auf die Behauptung, es sei bereits vor der streitgegenständlichen Kündigung der Betrieb auf einen Erwerber übergegangen, führt dies zur Unschlüssigkeit der Klage (BAG vom 20.03.2003 - 8 AZR 312/02 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 7).
  • ArbG Berlin, 30.04.2003 - 36 Ca 19726/02

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    Auch wenn der die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auslösende Vorlagebeschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.04.2003 (36 Ca 19726/02 - EWiR 2003, 1133) bereits vorlag, musste die Beklagte angesichts der eindeutigen Rechtsprechung des für sie zuständigen höchsten Gerichts für Arbeitssachen und der hierauf beruhenden damaligen Praxis der Arbeitsverwaltung nicht davon ausgehen, dass die Kündigung aufgrund eines durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hervorgerufenen "Systemwechsels" im Recht der Massenentlassungen unwirksam sein könnte.
  • LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04

    Arbeitsrecht - Kündigungsrecht - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    Die Beklagte wäre gezwungen, das Arbeitsverhältnis des Klägers erneut zu kündigen und zumindest die Vergütung bis zum Ablauf der sich ergebenden neuen Kündigungsfrist fortzuzahlen, obzwar sie dazu berechtigt war und allen für sie erkennbaren formalen Erfordernissen gerecht geworden ist (so die zutreffende Begründung des LAG Berlin vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - LAG Report 2005, 267, der zu folgen ist; ebenso LAG Hessen vom 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04 - NZA -RR 2005, 522).
  • LAG Berlin, 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04

    richtlinienkonforme Auslegung der §§ 17 ff. KSchG; Vertrauensschutz für den

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    Die Beklagte wäre gezwungen, das Arbeitsverhältnis des Klägers erneut zu kündigen und zumindest die Vergütung bis zum Ablauf der sich ergebenden neuen Kündigungsfrist fortzuzahlen, obzwar sie dazu berechtigt war und allen für sie erkennbaren formalen Erfordernissen gerecht geworden ist (so die zutreffende Begründung des LAG Berlin vom 27.04.2005 - 17 Sa 2646/04 - LAG Report 2005, 267, der zu folgen ist; ebenso LAG Hessen vom 20.04.2005 - 6 Sa 2279/04 - NZA -RR 2005, 522).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 619/99

    Kündigungsfrist - Friseurhandwerk

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    Eine über § 242 BGB hinaus gehende Einschränkung der Rückwirkung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dann geboten, wenn die von der Rückwirkung betroffene Partei auf die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. BAG vom 18.01.2001 - 2 AZR 619/99 - EzA § 626 BGB Krankheit Nr. 4 m. w. N.).
  • ArbG Krefeld, 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung auf Grund dringender betrieblicher

    Auszug aus LAG Sachsen, 09.11.2005 - 2 Sa 848/04
    Ein der Richtlinie 98/59/EG entsprechendes anderes Verständnis ist aufgrund des nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte eindeutigen Gehalts dieses Begriffes auch im Wege der gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung nicht möglich (Arbeitsgericht Krefeld vom 14.04.2005 - 1 Ca 3731/04 - DB 2005, 892 ff.; Bauer/Krieger/Powietzka DB 2005, 445 ff.; Grimm/Borck EWiR 2005, 213 f.; a. A. etwa Riesenhuber/Domröse EWS 2005, 97 ff.; Wolter AuR 2005, 135 ff.).
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